Ausreichende Berufshaftpflichtversicherung künftig Voraussetzung für vertragsärztliche Tätigkeit

Für Ärzte legt § 21 MBO-Ä eine standesrechtliche Verpflichtung fest, sich hinreichend gegen Haftpflichtansprüche aus ihrer…

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GKV und PKV wirken massiv auf alle Branchen des Gesundheitswesens in Deutschland

Das Gesundheitswesen wird umsatzmäßig zu über 50% von den sogn. Kostenträgern, d.h. den gesetzlichen und privaten…

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