Ulla Jelpke: Deutschland verletzt Europäische Menschenrechtskonvention

„Auch Deutschland verletzt die Europäische
Menschenrechtskonvention“, lautet die Schlussfolgerung von Ulla
Jelpke nach dem heutigen Urteil des Europäischen
Menschenrechtsgerichtshofs (EGMR). Die innenpolitische Sprecherin der
Fraktion DIE LINKE erklärt:

„Der EGMR hat in seinem heute vorgelegten Spruch Griechenland und
Belgien wegen Verstößen gegen die Europäische
Menschenrechtskonvention (EMRK) verurteilt. Griechenland werden die
unmenschlichen und erniedrigenden Zustände in seinem Asylsystem zur
Last gelegt. Belgien wird verurteilt, weil es Asylsuchenden keinen
ausreichenden Rechtsschutz gegen die Überstellung in einen anderen
Mitgliedstaat gewährt.

Das betrifft auch Deutschland: Rechtsmittel gegen die Abschiebung
in einen vermeintlich sicheren Drittstaat haben auch nach deutscher
Gesetzeslage keine aufschiebende Wirkung. Nach Auffassung des EMRG
verstößt dies gegen das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf (Art
13. EMRK). Die Bundesregierung ist aufgefordert, schleunigst einen
Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem dieser menschenrechtswidrige
Zustand beendet wird.“

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Hendrik Thalheim
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