Umfrage: „Rente mit 63“ / Viele Arbeitnehmer nehmen Leistung trotz erfüllter Voraussetzungen nicht in Anspruch / Recherche des SWR

Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nehmen die
abschlagsfreie „Rente mit 63“ nicht in Anspruch, obwohl sie formell
alle Voraussetzungen erfüllen. Das geht aus einer Umfrage des
„Bundesverbandes der Rentenberater“ hervor, die dem SWR vorliegt. Die
„Rente mit 63“ ermöglicht es Versicherten, nach 45 Jahren
Beitragszahlung ohne Abschläge in Rente zu gehen. Ab dem Jahrgang
1953 steigt die Altersgrenze schrittweise an.

Der Verband hatte im Dezember vergangenen Jahres bundesweit 75
Rentenberater befragt. Laut Auswertung des Verbandes haben bei
insgesamt 2.300 Beratungsfällen, bei denen die Voraussetzung vorlag
(45 Versicherungsjahre), knapp zehn Prozent der Mandanten auf die
„Rente mit 63“ verzichtet. In dieser Gruppe wurden in 63 Prozent der
Fälle als Gründe angegeben: „Rente zu gering, Differenz zwischen
aktuellem Nettoeinkommen und der Netto-Rente zu groß, Rente sollte
durch Weiterarbeit erhöht werden.“ In elf Prozent dieser Fälle sagten
Mandanten, man wolle „aus Freude an der Arbeit“ weiter im Job
bleiben.

Anke Voss, Präsidentin des „Bundesverbandes der deutschen
Rentenberater“, sagte zu den Ergebnissen gegenüber dem SWR: „Die
Umfrage bestätigt, dass es sich bei diesem Rentenmodell letztlich
wohl um ein Geschenk an gut verdienende Facharbeiter handelt. Damit
erreicht auch diese Regelung mal wieder nicht diejenigen, die es am
dringendsten bräuchten – nämlich die Geringverdiener oder Menschen
mit gebrochenen Erwerbsbiografien. Das halten wir für sehr
bedenklich.“

Bereits bei der Einführung der „Rente mit 63“ zum 1. Juli 2014
hatte es Kritik von Experten gegeben, dass hundertausende gut
verdienende Facharbeiter zu Lasten von Klein-Rentnern vorzeitig in
den Ruhestand gehen könnten. Die Deutsche Rentenversicherung
bestätigte heute einen Bericht der „Bild“-Zeitung, wonach die Zahl
der Anträge auf „Rente mit 63“ im vergangenen Jahr um fünf Prozent
gegenüber 2016 auf nunmehr 253.521 gestiegen sei.

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