Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat den in der Terminankündigung für den 17. Juli 2013 anberaumten Verhandlungstermin in der Sache IV ZR 319/12, in der die Frage der Wirksamkeit einer zusammen mit einer fondsgebundenen Rentenversicherung abgeschlossenen Kostenausgleichs-vereinbarung (sog. Nettopolice) aufgeworfen wurde, aufgehoben, weil die Parteien den Rechtsstreit in der Revisionsinstanz übereinstimmend für erledigt erklärt haben.
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