Es ist jedes Mal erschütternd, wenn wir hören, dass
Kinder vernachlässigt oder missbraucht werden. Dann rufen wir nach
dem Staat, der alles daran setzen soll, dass solche Fälle nie wieder
vorkommen. Machen wir uns nichts vor: Kein Gesetz kann absoluten
Schutz für Heranwachsende bieten. Schon gar nicht, solange
hunderttausende Kinder in Deutschland unter schwierigen Verhältnissen
aufwachsen. Ist der Gesetzentwurf deswegen unnötig? Auf keinen Fall.
Er hat gute Ansätze. Dass Jugendämter Hausbesuche machen und
Informationen austauschen müssen, ist unerlässlich. Auch der
präventive Ansatz mit Familienhebammen hat Charme. Sie können
Familien helfen, bevor es zu Fällen von Vernachlässigung kommt. Was
den Schutz vor sexuellem Missbrauch betrifft, hat Schröders
Gesetzentwurf jedoch eine große Lücke. Warum überlässt sie es den
Trägern der Jugendhilfe, ob sie von Ehrenamtlichen ein
Führungszeugnis verlangen? Hier stiehlt sie sich aus der
Verantwortung. Wo Ehrenamtliche mit Kindern engen Kontakt haben, da
muss der Bund ein Führungszeugnis verlangen. Dies mag manch
Freiwilligen abschrecken. Doch das darf nur eine untergeordnete Rolle
spielen. Der Schutz des Kindes, den es ohnehin nicht zu 100 Prozent
gibt, muss über allem stehen.
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