Wer Offenheit im Umgang mit
Politiker-Nebeneinkünften fordert, steht schnell im Verdacht, nur
noch verbeamtete Lehrer und Gewerkschaftssekretäre mit Rückkehroption
in die Parlamente schicken zu wollen. Erfolgreiche Unternehmer,
Freiberufler oder Angestellte mit ungewöhnlichen Erwerbsbiografien
dürften nicht zusätzlich abgeschreckt werden, ein politisches Mandat
auf Zeit anzunehmen. Das ist, vorsichtig formuliert, blühender
Unsinn. Jeder Politiker darf nebenher so viel Geld verdienen, wie er
kann und will. Nur muss der Wähler sehen können, wer bei wem auf der
Lohnliste steht. Nur so lässt sich beurteilen, ob der Abgeordnete in
seinen Entscheidungen frei von nebenberuflichen Erwägungen ist und
den Job im Parlament mit ganzer Kraft ausfüllt. Die
Steinbrück-Debatte bietet die Chance, auch in NRW endlich klare
Verhältnisse zu schaffen. Wer als Redner, Anwalt oder Berater
stattliche Zusatzeinnahmen erzielt, muss sich nicht für seinen
Marktwert genieren, sondern für seine Geheimniskrämerei. Jeder
Arbeitnehmer hat sich Nebentätigkeiten ausdrücklich genehmigen zu
lassen. Warum nicht auch der Volksvertreter?
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