Weiß: Mindestlohnregelungen sind keine Jobkiller

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat
eine wissenschaftliche Evaluierung bestehender Regelungen zu
allgemeinverbindlichen Mindestlöhnen in acht Branchen vorgelegt. Die
breit angelegte Untersuchung geht auf eine Vereinbarung der
christlich-liberalen Koalition zurück. Hierzu erklärt der Vorsitzende
der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß:

„Die bestehenden tariflichen Mindestlohnregelungen in Deutschland
sind keine Jobkiller, sondern ein adäquates ordnungspolitische
Steuerungsinstrument. Das ist das Ergebnis wissenschaftlicher
Untersuchungen, die namhafte Institute in acht Branchen durchgeführt
haben. Die Forscher konnten Beschäftigungsverluste durch diese
Mindestlohnregelungen nicht feststellen. Betriebe und Verbände wie
auch Arbeitnehmervertreter und Gewerkschaften registrierten vielmehr
überwiegend positive Auswirkungen auf Löhne und Wettbewerb.
Wettbewerbsstrategien über Niedriglöhne statt über Kreativität und
Qualität wurden erfolgreich zurückgedrängt.

Die teilweise geäußerten Sorgen im Zusammenhang mit der Einführung
branchenbezogener Mindestlöhne etwa in Bauhaupt- und
Baunebengewerbe, in der Pflegebranche, im Gebäudereinigerhandwerk und
in der Abfallwirtschaft haben sich damit als unbegründet erwiesen.
Die insgesamt positiven Evaluierungsergebnisse sprechen eindeutig für
weitere Branchenmindestlöhne. Sie ermuntern aber auch zur Einführung
einer allgemeinen Lohnuntergrenze, die die Beschäftigten in allen
Bereichen ohne wirksame Branchenregelungen schützt. Löhne, mit denen
Arbeitnehmer ihre Existenz nicht sichern können und die zugleich die
Existenz anderer Unternehmen gefährden, haben weder einen
arbeitsmarktpolitischen noch einen ökonomischen Nutzen.“

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