Weser-Kurier: Der „Weser-Kurier“ (Bremen) kommentiert in seiner Ausgabe vom 6. Dezember zum NPD-Verbotsverfahren

Ein solches Verbotsverfahren muss aber wohl
durchdacht sein – und darf nicht in einem Fiasko enden wie 2003.
Damals wollten die Verfassungsrichter V-Mann-Informationen als
Verbotsgrundlage nicht zulassen. Doch auch dieses Mal sieht es so
aus, als wären sich die Innenminister ihrer Sache nicht
hundertprozentig sicher. Wie sonst ist zu erklären, dass sie bis
heute nicht bestätigen wollen, dass die Materialsammlung, die die
Verfassungsfeindlichkeit der NPD belegen soll, frei von
V-Mann-Informationen ist? Stattdessen verstecken sich die Politiker
hinter ihren Verfassungsschutzchefs. Das macht stutzig – und könnte
auch beim Bundesverfassungsgericht für Irritationen sorgen.

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