Gewiss, unter rein pragmatischen Gesichtspunkten
spricht viel gegen einen erneuten Anlauf zu einem NPD-Verbot. Es ist
einfacher, einen Feind zu bekämpfen, der offen auf dem Schlachtfeld
steht als einen, der im Verborgenen operiert. Erst recht, wenn dieser
Gegner deutliche Schwächesymptome zeigt – die politische Bedeutung
der NPD schwindet, die Mitgliederzahlen ebenso. Am schwersten wiegt
das Risiko eines Fehlschlags: Sollte der Verbotsantrag vor dem
Bundesverfassungsgericht oder in einem späteren Stadium vor dem
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg scheitern,
käme dies einer Absolution der rechtsextremen Partei gleich. Die
Gefahr ist auch nicht von der Hand zu weisen, dass die NPD schon aus
einem neuen Verbotsverfahren in Karlsruhe Kapital schlagen könnte,
indem sie ihre Anhängerschaft enger um sich schart. Dennoch – all
diese Erwägungen sind keine schlagenden Argumente. Ein Antrag zu
einem Verbot der NPD wäre kein Akt der Staatsräson, sondern der
Hygiene. In einem Land, wo rechte Terroristen zehn Jahre lang aus dem
Untergrund heraus ungestraft mordeten, wo in den vergangenen zwanzig
Jahren 150 Menschen an den Folgen rechter Gewalt starben, ist die
Verbannung brauner Ideologen von der politischen Bühne das Mindeste.
Und es muss endlich Schluss sein mit dem unerträglichen Zustand, dass
der Staat über die Parteienfinanzierung Fremdenhass, Rassismus und
Antisemitismus auch noch alimentiert. Freilich – ein Verbot der NPD
würde den Rechtsextremismus in Deutschland keineswegs aus der Welt
schaffen. Doch die Amputation seines stärksten politischen Armes
würde ihm zumindest einen empfindlichen Schlag versetzen.
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