Die Schusswaffen, die im März im
brandenburgischen Herzberg im Zimmer eines verstorbenen
Rechtsextremen gefunden wurden, sind offenbar zumindest in
Deutschland nicht bei Straftaten benutzt worden. Das sagte
Oberstaatsanwältin Lolita Lodenkämper dem WESTFALEN-BLATT (Online).
„Die Polizei hat den Karabiner und die Pistole beschossen“, sagte
Lodenkämper. Die individuellen Kennzeichen der Projektile seien
nicht in der Datenbank des Bundeskriminalamts gewesen. „Der Karabiner
hat ganze zwei Schuss vertragen, danach fiel er auseinander“, sagte
die Oberstaatsanwältin. Der Verdacht, es habe sich eine neue
bewaffnete rechte Gruppe gebildet, habe sich ergeben, weil der
Verstorbene große Mengen Munition in seinem Zimmer gehabt habe, die
nicht zu den sichergestellten Waffen gehöre. „Deshalb nehmen wir an,
dass es irgendwo ein Waffenlager gibt“. Die Pension, in der der
Rechtsextremist am 22. März tot gefunden wurde, hatte die
Lebensgefährtin Meinolf Schönborns gepachtet, dem früheren
Vorsitzenden der 1992 verbotenen „Nationalistischen Front“. Das
bestätigte Schönborn dem WESTFALEN-BLATT.
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