Schwäbische Zeitung: Kein Gesinnungsstrafrecht – Kommentar

Auf den ersten Blick klingt es gut: Wer aus
rassistischen oder anderen menschenverachtenden Motiven heraus
Straftaten begeht, soll härter bestraft werden. Doch die Sache hat
Haken.

Erstens brächte uns ein solches Gesetz zu nahe an den Rand eines
Gesinnungsstrafrechts, das vor allem weltanschauliche Motive
bestraft. Solche ausufernde Bestrafung politischer Straftaten ist
eher in Autokratien und Diktaturen gang und gäbe.

Zweitens gibt es heute schon laut Strafgesetzbuch die Möglichkeit,
bei der Strafzumessung Beweggründe und Gesinnung des Täters zu
berücksichtigen. Wer etwa aus ausländerfeindlichen Motiven heraus
eine Tat begeht, kann schon heute härter bestraft werden.

Und drittens ist das Merkmal „menschenverachtend“ einfach zu
schwammig. Darunter fiele dann so gut wie jedes schwerere Verbrechen,
denn Mord etwa ist per se menschenverachtend.

Es ist Sache der Richter, Motive zu erforschen und zu bestrafen.
Gesinnung unter Strafe zu stellen, ist eines Rechtsstaats unwürdig,
und wenn es auf den ersten Blick auch noch so stimmig scheint.

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