Rupprecht: Mit Verfassungsänderung sorgen wir für Planungssicherheit an den Hochschulen

Ausbau der Exzellenz in Deutschland

Die Koalitionsfraktionen haben sich am 25. Juni 2014 auf einen
Entwurf zur Änderung des Grundgesetzes zum Zusammenwirken von Bund
und Ländern in Wissenschaft, Forschung und Lehre verständigt. Hierzu
erklärt der bildungs- und forschungspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Albert Rupprecht:

Albert Rupprecht: „Mit befristeten Projekten wie der
Exzellenzinitiative und dem Hochschulpakt haben wir zuletzt einen
Qualitätssprung im deutschen Wissenschaftssystem gemacht. Unsere
Wissenschaftseinrichtungen sind im internationalen Wettbewerb wieder
an der Spitze. Durch den nun zwischen den Koalitionsfraktionen
vereinbarten Text für eine Verfassungsänderung schaffen wir die
Voraussetzungen, die geschaffenen Strukturen langfristig und
nachhaltig zu gestalten sowie Exzellenz in der Breite und Spitze
auszubauen. Besonders die Zusammenführung von Hochschulen und
außeruniversitären Forschungseinrichtungen wird dadurch mit einem
Schlag von rechtlichen Klimmzügen wie beim Karlsruher Institut für
Technologie (KIT) oder dem Berliner Institut für Gesundheitsforschung
(BIG) befreit und so nachhaltig beflügelt. Für den
Innovationsstandort Deutschland und unseren Wohlstand insgesamt ist
das ein Meilenstein.“

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