Weltweites, absolutes Folterverbot noch immer nicht
umgesetzt
Vor 30 Jahren wurde die Antifolterkonvention der Vereinten
Nationen verabschiedet; am 26. Juni 1987 trat sie in Kraft. An diesem
Tag wird jedes Jahr der Opfer von Folter gedacht. Dazu erklären die
Vorsitzende der Arbeitsgruppe Menschenrechte und humanitäre Hilfe der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erika Steinbach, und der zuständige
Berichterstatter Frank Heinrich:
„Folter ist eine fundamentale Menschenrechtsverletzung, die in
vielen Staaten ungeachtet ihres Verbots noch immer gezielt und sogar
routinemäßig zur Unterdrückung Oppositioneller, zum Erpressen von
Geständnissen oder zur Ahndung von Straftaten in unerträglichem
Ausmaß angewandt wird. Jegliche Art von Folter, von grausamer und
unmenschlicher Behandlung muss geächtet werden, so wie es die
UN-Antifolterkonvention verlangt.
Der unlängst von Amnesty International veröffentliche Bericht
macht das immense Ausmaß der Anwendung von Folter deutlich.
Insbesondere in Ländern des Nahen Ostens, den Staaten der ehemaligen
Sowjetunion und in asiatischen Ländern kommt Folter dem Bericht
zufolge noch immer zum Einsatz. In 79 Ländern, die zu den
Unterzeichnerstaaten der Konvention zählen, hat die
Nichtregierungsorganisation in diesem Jahr bereits wieder Fälle von
Folter dokumentieren müssen.
Folteropfer leiden – sofern sie überhaupt überleben – oft ein
Leben lang an physischen und schwersten psychischen Folgeerkrankungen
Da Folter meist im Verborgenen geschieht, muss Licht ins Dunkel, um
Menschen vor dieser grausamen Verbrechen zu schützen und die Täter
zur Rechenschaft zu ziehen.“
Hintergrund:
155 Staaten sind Vertragsstaaten der UN-Konvention. Bereits mit
der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 erkennen die
Staaten das Grundrecht auf ein Leben ohne Folter für jeden Menschen
weltweit an. Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische
Rechte schreibt das ausdrückliche und umfassende Verbot von Folter
und andere Formen der Misshandlung fest.
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