Die Geschichte der Steuern zeigt eine
Gesetzmäßigkeit: Eine einmal erhobene Abgabe wird so leicht nicht
wieder abgeschafft. Geht es nach dem Willen der meisten
Ministerpräsidenten, wird der Soli seine eigentlich für 2019 geplante
Ablauffrist doch noch überleben. Ob im Rahmen der Einkommensteuer
oder als eigenständige Abgabe, ist da eher zweitrangig. Eine schnelle
Lösung für einen zukunftsfesten Bund-Länder-Finanzausgleich kann es
nicht geben, weil es großen Abstimmungsbedarf gibt. Die Forderung aus
Düsseldorf, dem Transit- und Energieland NRW einen größeren Batzen
aus der Verteilungsmasse zu reservieren, ist aber berechtigt: NRW
wird seit Jahren im Finanzausgleich benachteiligt. Der Zeitpunkt für
die Kraftprobe scheint gut gewählt. Schließlich wird erst 2017 in
Nordrhein-Westfalen und im Bund gewählt. Spätestens 2016 dürfte sich
das Zeitfenster für eine Lösung schließen.
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