Ist es gerecht, von allen Studierenden,
unabhängig von ihrem sozialen Status, denselben Betrag für ein Zimmer
im Studentenwohnheim zu verlangen? Sollte nicht der mehr zahlen, der
mehr hat? Die Frage ist berechtigt, die Tücken lauern im Detail: Auf
welche Nachweise stützt sich eine Wohlhabendenprüfung? Haben die
Studierendenwerke das Personal zur Prüfung? Haben Wohlhabende nicht
schon längst eine Eigentumswohnung für den Filius gekauft?
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