Deutscher Richterbund: Fall Chemnitz kann
Vertrauen in den Rechtsstaat beschädigen
Geschäftsführer Rebehn: „Justiz wird sabotiert“ – Deutscher
Anwaltverein verurteilt Selbstjustiz
Osnabrück. Der Deutsche Richterbund verurteilt die
Veröffentlichung eines Haftbefehls zum Tötungsdelikt in Chemnitz
scharf. In einem Gespräch mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“
(Donnerstag) sagte Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn, es sei
„unverantwortlich, dass hier zur politischen Stimmungsmache die
Arbeit der Justiz sabotiert und rechtsstaatliche Grundsätze
missachtet werden“. Der Vorfall sei geeignet, das Vertrauen in den
Rechtsstaat und seine Institutionen zu beschädigen.
„Die Veröffentlichung eines Haftbefehls wie im Fall Chemnitz ist
eine neue Dimension“, sagte Rebehn. Ein vergleichbarer Fall sei ihm
nicht bekannt. Die Veröffentlichung beeinträchtige ein
rechtsstaatliches Verfahren, weil es Zeugen beeinflussen und weitere
Ermittlungen erschweren könne. „Zudem stellt es den Beschuldigten
öffentlich an den Pranger“, sagte Rebehn. Deshalb sei es richtig und
wichtig, dass die Staatsanwaltschaft jetzt mit Nachdruck untersuche,
wer den Haftbefehl im Chemnitzer Fall öffentlich gemacht hat.
Aufklärung fordert auch der Deutsche Anwaltverein (DAV). Michael
Rosenthal, Mitglied des DAV-Strafrecht-Ausschusses, verwies in der
„Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Donnerstag) darauf, dass die
persönlichen Daten eines Beschuldigten geschützt werden müssten. Auch
Ehefrauen und Kinder könnten betroffen sein, wenn derartige Dokumente
veröffentlicht werden. „Das Gewaltmonopol liegt beim Staat,
Selbstjustiz darf es nicht geben“, forderte Rosenthal.
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