Das Deutsche Institut für Menschenrechte erklärt
angesichts der heutigen ersten Lesung des Bundestags zum Entwurf
eines Gesetzes „zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe
in der Kindertagesbetreuung“ (KiTa-Qualitäts- und
Teilhabeverbesserungsgesetz):
„Wir begrüßen die Bereitschaft des Bundes, in die Qualität der
Kindertagesbetreuung zu investieren. Wir bedauern jedoch, dass der
vorliegende Gesetzentwurf dabei die Kinderrechte nicht ausreichend
berücksichtigt. Die Qualität der Kindertagesbetreuung bemisst sich
nicht nur daran, ob Eltern zeitlich oder finanziell entlastet sind
oder ausreichend Personal vorhanden ist, sondern wesentlich daran, ob
sich Kinder zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen
Persönlichkeiten entwickeln können. Um dies zu erreichen, ist es
erforderlich, Menschenrechte, Kinderrechte und Menschenrechtsbildung
explizit als Qualitätsmerkmale zu benennen und mit vorrangiger
Bedeutung gesetzlich zu verankern. Dazu gehört, dass Kinder als
(Rechts-) Subjekte und Mitgestalter in Kindertageseinrichtungen mit
eigenen Rechten anerkannt werden und sie ernst genommen werden, wenn
sie ihre Bedürfnisse formulieren. Dies ist nicht optional, sondern
eine staatliche Verpflichtung.
Kinderrechte können Kitas Orientierung für ihre Arbeit in den
Einrichtungen und mit den Familien bieten. Außerdem sollen
Kinderrechte Grundlage für die Entwicklung bundesweiter
Qualitätsstandards von Kitas sein.“
Mit dem KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz will der
Bund in den kommenden vier Jahren 5,5 Milliarden Euro investieren.
Zur Verbesserung der Qualität in den Kindertagesstätten hatten Bund
und Länder mehrere Handlungsfelder in einem mehrjährigen
Qualitätsentwicklungsprozess innerhalb der Jugend- und
Familienministerkonferenz (JFMK) ermittelt. Der Gesetzentwurf
schreibt nun vier dieser Handlungsfelder (bedarfsgerechtes Bildungs-,
Erziehungs- und Betreuungsangebot, Fachkraft-Kind-Schlüssel,
Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte, Stärkung der
Leitung der Tageseinrichtungen) eine „vorrangige Bedeutung“ zu. Eine
solche Priorisierung war in den Beratungen innerhalb der JFMK bislang
nicht vorgesehen.
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