Frei/Winkelmeier-Becker: Werbung bleibt verboten; Informationszugang wird erleichtert

Regierungsentwurf ist ein klassischer Kompromiss

Der Deutsche Bundestag wird am heutigen Donnerstag, dem 21.
Februar 2019, die Reform des Werbeverbots für Abtreibungen
verabschieden. Dazu erklären der Stellvertretende
Fraktionsvorsitzende, Thorsten Frei, und die rechts- und
verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Elisabeth Winkelmeier-Becker:

Frei: „Der heutige Kompromiss war und ist zwar für beide Seiten
ausgesprochen schwierig. Im Ergebnis aber ist die Einigung zu
begrüßen: Denn die Regelung des § 219a StGB, die Werbung für
Schwangerschaftsabbrüche verbietet, bleibt nach wie vor erhalten. Das
ist für uns als Unionsfraktion die wichtigste Nachricht. Bei allem
Verständnis für die Konfliktlage der Mutter dürfen wir auch den
Schutz des ungeborenen Kindes nicht vergessen, den ja auch das
Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber aufgetragen hat.

Der vereinbarte Kompromiss schafft für Ärzte die Möglichkeit, auf
die Tatsache hinzuweisen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche
durchführen. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
veröffentlicht eine bei der Bundesärztekammer geführte entsprechende
Ärzteliste.

Wichtig für uns als Union war dabei vor allem, dass die Rolle der
Beratungsstellen nicht geschwächt wird: Sie sind der Ort, an dem die
Frau Informationen auch über mögliche Hilfen erhält – mit der Folge,
dass sie sich vielleicht doch am Ende ein Leben mit dem Kind
vorstellen kann – sei es ein gemeinsames Leben oder etwa eine
Schwangerschaft mit anschließender Adoption, um dem Kind ein Leben
mit einem anderen, ungewollt kinderlosen Paar zu ermöglichen.“

Winkelmeier-Becker: „Werbung für Abtreibungen bleibt auch nach dem
heutigen Tag verboten! Das ist für uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion
ganz entscheidend.

Die Reform ist ein Kompromiss, für den sich beide Seiten von
entgegengesetzten Ausgangspunkten aufeinander zubewegen mussten.
Diese entgegengesetzten Sichtweisen werden bei der entscheidenden
Frage besonders deutlich: Welche Grundrechte hat das ungeborene Kind?
Wir sagen, wie das Bundesverfassungsgericht: Das Kind hat Grundrechte
von Anfang an!

Wir wollen den grundlegenden gesellschaftlichen Kompromiss zu
diesem schwierigen Thema nicht aufgeben, sondern ihn erneuern. Daher
können wir den gefunden Kompromiss in der Sache mittragen:

Neben dem grundsätzlichen Weiterbestehen des Werbeverbots für
Abtreibungen wird in § 219a StGB nun genauer geregelt, wann und wie
Informationen auf den Internetseiten von Ärzten veröffentlicht werden
dürfen. Es ist Teil des Kompromisses, diese neuen
Informations-möglichkeiten verbindlich zu regeln. Weitergehende
Informationen über Schwangerschaftsabbrüche und eine auf
Freiwilligkeit beruhende Liste mit den Adressen von Ärztinnen, Ärzten
und Praxen, die eine Abtreibung durchführen, werden von der
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bzw. der
Bundesärztekammer öffentlich im Internet bereitgestellt.

Die Frage nach der Praxis, in der Abbrüche durchgeführt werden,
steht in einer Konfliktsituation nicht an erster Stelle. Zuerst sind
Fragen entscheidend wie: Was sagt mein Partner? Welche finanziellen
Hilfen stehen mir zu, wenn ich das Kind bekomme? Wie kann ich die
Ausbildung fortsetzen? Und auch der Blick auf das Kind und sein
Lebensrecht gehört dazu. Deshalb steht die gesetzliche Beratung für
uns weiterhin am Anfang und im Mittelpunkt – gerade dann, wenn es
noch um das –Ob– einer Abtreibung geht.“

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