Schön/Weinberg: Werbung für Abtreibungen darf es auch in Zukunft nicht geben

Das Gebot, dass die Schwangeren auf eine
weltanschaulich plurale Beratungslandschaft zugreifen können, darf
dabei nicht ausgehöhlt werden

Die Bundesregierung hat sich auf einen Gesetzentwurf zur Änderung
des § 219a StGB und des Schwangerschaftskonfliktgesetzes geeinigt.
Dazu erklären die stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön, und der familienpolitische
Sprecher, Marcus Weinberg:

Nadine Schön: „Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt, dass sich
die Bundesregierung darauf geeinigt hat, den Paragraf 219a StGB nicht
zu streichen, sondern zu ergänzen – und damit das Werbeverbot zu
erhalten. Unbestritten ist, dass Frauen, die ungewollt schwanger
werden, umfassende und sachgerechte Information und Beratung
benötigen. Wichtig ist uns als Union, dass der Arzt lediglich darüber
informiert, dass er eine solche Maßnahme durchführt. Weitergehende
Informationen sind den zuständigen unabhängigen Stellen vorbehalten.
Das schafft Rechtssicherheit für die Ärzte und trägt dem Gedanken
Rechnung, dass es sich bei einem Schwangerschaftsabbruch nicht um
eine ärztliche Maßnahme wie jede andere handelt.

Die Debatte über ungewollte Schwangerschaften sollten wir dazu
nutzen, auch diejenigen in den Blick zu nehmen, die ungewollt
kinderlos sind. Die finanzielle Unterstützung bei der Inanspruchnahme
von Kinderwunschbehandlungen aus Mitteln des
Bundesfamilienministeriums fließt momentan nur, wenn sich das
jeweilige Bundesland, in dem das Paar wohnt, an der Förderung
ebenfalls beteiligt. Das ist ungerecht und den betroffenen Paaren nur
schwer zu vermitteln. Die Zuschüsse aus der Bundesinitiative müssen
deshalb in ganz Deutschland gewährleistet werden. Das wollen wir
umsetzen. Ein unerfüllter Kinderwunsch stellt für viele Paare eine
große Belastung dar. Wenn der Staat bei Verhütung und Abtreibungen
finanziell unter die Arme greift, darf er bei der
Kinderwunschbehandlung nicht knausern.“

Marcus Weinberg:

„Der von der Bundesregierung verhandelte Vorschlag eines
Gesetzentwurfes ist insgesamt ein gelungener Kompromiss. Klar ist,
dass die Union eine Änderung der Gesetzeslage nicht für erforderlich
gehalten hat. Wir verstehen aber, dass sich viele betroffene Frauen
uneingeschränkt informieren möchten. Das ist mit dem Vorschlag der
Bundesregierung der Fall. Gleichzeitig wird der Schutz des
ungeborenen Lebens nicht angetastet.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird in Zukunft
neutrale und aktuelle Listen von Ärztinnen und Ärzten zur Verfügung
stellen, die Abbrüche durchführen. Außerdem können die Ärztinnen und
Ärzte über die Tatsache informieren, dass sie
Schwangerschaftsabbrüche vornehmen.

Die Unionsfraktion wird jetzt die Details des Regelungsvorschlags
prüfen. Dazu gehört, dass das Gebot der Pluralität verschiedener
Träger von Beratungsstellen nicht verletzt werden darf. Ärztinnen und
Ärzte sollten nicht nur auf eine, sondern auf alle Träger von
Beratungsstellen im Umkreis der Schwangeren verweisen müssen. Nur so
bekommt die Frau einen neutralen Überblick über die verschiedenen
Beratungsangebote und kann selbst entscheiden, bei welchem Träger sie
sich Rat und Aufklärung sucht.

Zu klären ist auch, wie mit den Ärztinnen und Ärzten umgegangen
werden soll, die einen Abbruch durchführen, aber ihren Namen nicht in
Listen veröffentlicht sehen wollen. Diese Punkte müssen noch geklärt
werden.“

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