Das Bundesverfassungsgericht verlangt nun vom
Gesetzgeber, die Benachteiligung zu beenden und Behinderten die Wahl
zu lassen. Es gibt keinen Grund, sich davor zu fürchten. Zumal die
Richter nicht naiv sind: Ihnen ist sehr wohl klar, dass es Fälle
gibt, in denen kein politischer Meinungsbildungsprozess möglich ist.
Dann muss das Wahlrecht auch in Zukunft nicht gewährt werden. Die
Koalition sollte ihren Ankündigungen, Behinderten zu ermöglichen,
ihre eigene Wahl zu treffen, nun so schnell wie möglich Taten folgen
lassen. Damit ihre Stimme schon bei der Europawahl zählt. Sie haben
lange genug gewartet.
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