Oellers/Heveling: Wahlrechtsausschlüsse werden abgeschafft

Meilenstein für Inklusion behinderter Menschen

Der Bundestag wird am morgigen Freitag, 15. März, über den
gemeinsamen Antrag der Koalitionsfraktionen zur Einführung eines
inklusiven Wahlrechts beraten. Hierzu erklären der
behindertenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Wilfried Oellers, und der Justiziar der Fraktion, Ansgar Heveling:

Wilfried Oellers: „Dem gemeinsamen Antrag der Koalitionsfraktionen
zur Einführung eines inklusiven Wahlrechts ist ein wichtiger
Meilenstein für die Inklusion behinderter Menschen. Damit wird auch
den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts und der Bedeutung des
Wahlaktes in der Demokratie hinreichend Rechnung getragen.“

Ansgar Heveling: „Mit dem Antrag wird die bereits im
Koalitionsvertrag beschlossene Aufhebung des pauschalen
Wahlrechtsausschlusses von Personen, für die eine Vollbetreuung
angeordnet ist, umgesetzt. Gleichzeitig wird der Wahlrechtsausschluss
von schuldunfähigen Straftätern im Maßregelvollzug aufgehoben.
Hierüber waren sich CDU/CSU und SPD seit langem einig. Nun wurde auch
eine gemeinsame Lösung für einen Ausgleich zwischen dem Grundsatz der
Allgemeinheit der Wahl und der Sicherung der Wahl als ein
Integrationsvorgang der politischen Willensbildung gefunden. Diese
Aufgabe hatte zuletzt auch das Bundesverfassungsgericht dem
Gesetzgeber gestellt.

Wir haben es uns nicht leicht gemacht, können aber nun einen
verfassungskonformen Entwurf zur Einführung eines inklusiven
Wahlrechts vorlegen. Es wird für die Wahlen zum Deutschen Bundestag
und zum Europäischen Parlament gelten. Aus praktischen Gründen ist
aber eine Umsetzung für die bereits am 26. Mai 2019 stattfindende
Europawahl nicht mehr möglich. Das zu beschließende Gesetz soll daher
erst am 1. Juli 2019 in Kraft treten.“

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