Wenn die Bundes-CDU nun das Vorgehen ihrer Parteifreunde in der Landeshauptstadt von Mecklenburg-Vorpommern zur Blaupause fürs ganze Land machen will, dann zeigt sie wie in vielen anderen Fragen: Sie fremdelt mit dem Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt: Das Existenzminimum ist grundsätzlich nicht verhandelbar und darf nur kurzfristig um maximal 30 Prozent gekürzt werden. Die Schweriner haben diese Vorgabe bereits verletzt.
Wenn CDU-Granden behaupten, mit „Arbeitsgelegenheiten“ Chancen für den Übergang in den „ersten“ Arbeitsmarkt zu schaffen und mit Sanktionen Steuerzahlergeld einsparen zu können, lügen sie. Fachleute wissen, dass es Qualifikation statt „Parken“ in Bullshitjobs braucht, die auch noch hohen Verwaltungsaufwand fordern. Und das Einsparpotenzial durch Leistungskürzungen ist nachweislich marginal, denn nur 0,5 Prozent der Bürgergeldbeziehenden gelten als „Verweigerer“ von Jobangeboten. Aber darum geht es auch nicht, sondern darum, Buhmänner zu schaffen.
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