Mit dieser Neuinterpretation begräbt die israelische Regierung bewusst das mühsam ausgehandelte Abkommen der Waffenruhe. Dabei gibt es verschiedene Belege dafür, dass gerade Israel sich nicht an die Bedingungen hält. So hat die Armee auch nach Inkrafttreten der Waffenruhe am 19. Januar weiter Menschen mit Luftangriffen und Schüssen getötet, berichtet die Gesundheitsbehörde im Gazastreifen. Die Hamas wirft Israel zudem vor, besonders notwendige Hilfsgüter wie Zelte nicht in der vereinbarten Menge in den Gazastreifen gelassen zu haben sowie die Rückkehr der Menschen in den nördlichen Gazastreifen zu verschleppen.
Eine Prüfung dieser Vorwürfe ist praktisch unmöglich. Plausibel ist dagegen, dass Israels Regierung den Stopp der Geiselfreilassungen für eigene Ziele nutzen kann. Netanjahu hatte sich über Monate gegen eine Waffenruhe gestemmt, seine rechtsextremen Koalitionspartner drängen auf die Fortsetzung des Krieges, und mit Unterstützung aus Washington ist die Umsiedlung der Bevölkerung in Reichweite – und damit die Wiederbesetzung des Gazastreifens. Allein die Hamas für das Einhalten der Waffenruhe in die Pflicht zu nehmen, wie es die deutsche Bundesregierung tut, zeugt von der bekannten Einäugigkeit deutscher Staatsräson.
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