Mieten und Vermieten ist in Deutschland schon seit geraumer Zeit ein Streitthema, das regelmäßig Rechtsanwälte und Gerichte beschäftigt. Auch für die Rechtsschutzversicherung ist das Mietrecht längst zu einem Dauerthema geworden, da sich viele Streitfragen um das Thema ranken.
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Ina und Dennis müssen sich räumlich verändern: Ina ist schwanger, beide erwarten in den nächsten Monaten ihr erstes Baby. Nun ist die bisherige Wohnung zu klein, ein Kinderzimmer fehlt. Also müssen die beiden sich neu orientieren und haben auch schon eine passende Bleibe gefunden. Nun gibt es mit dem bisherigen Vermieter krach. Dieser hat die Wohnung beim Auszug begutachtet und mit der Situation so gar nicht zufrieden. Die Wohnung wurde mit hellen Pastellfarben an den Wänden übergeben. So geht es nun wirklich nicht, denkt sich der Vermieter, ein vernünftiges Weiß an den Wänden ist das Mindeste. Er will die Kaution nicht ausbezahlen.
Seine beiden ehemaligen Mieter sind damit nicht einverstanden und wenden sich an einen Rechtsanwalt. Nach Rücksprache mit der Rechtsschutzversicherung von Dennis wird eine Kostenzusage erteilt. Schließlich sind die Erfolgsaussichten sehr gut, denn kürzlich hat der BGH noch geurteilt, dass eine Mietwohnung beim Auszug nicht zwingend neu und auch noch in Weiß gestrichen werden muss. Die nun erstrittene Kaution investieren Ina und Dennis in neue Babymöbel.
Auch die junge Familie Schmidt streitet sich seit geraumer Zeit mit ihrer Wohnungsverwaltung. Im Kinderzimmer bildet sich an den Fensterbacken langsam Schimmel. Auch wenn Herr Schmidt bereits alle Register gezogen hat, ist hier wenig Abhilfe zu schaffen. Die Tapete wurde abgezogen, der Schimmel abgekratzt, die Wand behandelt, alles hat nichts geholfen. Frau Schmidt hat morgens immer ausreichend gelüftet, auch im Laufe des Tages ist die Luft im Kinderzimmer ausgetauscht worden. Trotzdem kam der Gutachter der Wohnungsverwaltung immer wieder mit dem Lieblingsargument, man müsse besser lüften.
Familie Schmidt nimmt sich einen Rechtsanwalt, schließlich steht die Gesundheit der Kinder auf dem Spiel. Durch die Rechtsschutzversicherung wird zunächst eine Kostendeckungszusage getroffen. Ein Gutachter wird eingeschaltet, um die Vorwürfe der Hausverwaltung zu widerlegen. Hier stellt sich u. a. mit einer Spezialkamera heraus, dass im Fensterbereich die Temperatur erheblich kälter ist als an den übrigen Wänden. Der Gutachter stellt fest, dass die Fenster nicht die erforderliche Dichtigkeit aufweisen und so immer wieder kühle Luft eindringt, die zu dem Schimmelproblem führt. Nun ist die Hausverwaltung gefordert: Die Fenster müssen repariert oder sogar ausgetauscht werden.
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