Südwest Presse: Kommentar zur Sicherungsverwahrung

Lasst sie frei. Alle. Nein, so mutig waren die Richter
des Bundesverfassungsgerichts nicht, und so vermieden sie auch die
eigentlich nötige Höchststrafe für den in Sachen Sicherungsverwahrung
mehr als nachlässigen Gesetzgeber. Doch auch die vergleichsweise
moderate gestrige Entscheidung aus Karlsruhe lässt an Deutlichkeit
nichts zu wünschen übrig: Alle deutschen Regelungen zur
Sicherungsverwahrung verstoßen gegen das Grundgesetz und müssen
überarbeitet werden. Das Urteil ist der dringend notwendige
juristische Schlussstrich unter eine politische Debatte, die meist
vom Bauchgefühl getrieben war und über die Jahre ein Stückwerk aus
Neuregelungen hervorgebracht hatte. Deren verfassungsrechtliche
Bedenklichkeit wurde zuletzt unübersehbar.

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