Der Bundestag hat heute die Novelle des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes beschlossen. Dazu erklärt der
umweltpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen
Bundestag, Dr. Max Lehmer:
„Kinder gehören in die Mitte unserer Gesellschaft. Die
Gesetzesänderung ist ein wichtiger Schritt hin zu einer familien- und
kinderfreundlicheren Gesellschaft. Kinderlärm von Kindertagesstätten
oder Spielplätzen wird zukünftig nicht mehr wie Lärm von
Industrieanlagen oder anderen Lärmquellen behandelt. Denn im Gesetz
wird festgeschrieben, dass dieser Kinderlärm im Regelfall keine
„schädliche Umwelteinwirkung“ darstellt und die Immissionsgrenz- und
-richtwerte nicht herangezogen werden dürfen. Die Änderung hat
außerdem auch Auswirkungen auf das zivilrechtliche Nachbarrecht: Auch
insofern ist Kinderlärm in Zukunft privilegiert.
Eine zusätzliche Maßnahme für mehr Kinderbetreuung vor Ort ist die
im Baurecht geplante generelle Zulässigkeit von Kindertagesstätten in
sogenannten reinen Wohngebieten. Im Rahmen der
Bauplanungsrechtsnovelle wollen wir noch dieses Jahr die
Baunutzungsverordnung entsprechend ändern.“
Hintergrund:
Bereits auf ihrer Klausurtagung in Wildbad Kreuth im Januar 2009
hat die CSU-Landesgruppe gefordert: „Wir wollen gesetzlich
klarstellen: „Kinderlärm“ darf kein Grund für Nachbarschaftsklagen
gegen Kindergärten, Spielplätze und ähnliche Einrichtungen sein.“
Dieses Ziel fand auf Betreiben der CSU dann auch Aufnahme in den
Koalitionsvertrag der christlich-liberalen Koalition, in dem es
heißt: „Kinderlärm darf keinen Anlass für gerichtliche
Auseinandersetzungen geben. Wir werden die Gesetzeslage entsprechend
ändern.“ Dieses Versprechen wird nun eingelöst.
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