Schiewerling/Wadephul: EU darf Kampf gegen Schwarzarbeit nicht verhindern

Die EU-Kommission hat am Mittwoch Pläne zur
Änderung der Entsenderichtlinie vorgestellt. Damit würden die
Kontrollmöglichkeiten deutscher Behörden gegenüber ausländischen
Arbeitnehmern eingeschränkt. Dazu erklären der arbeitsmarkt- und
sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl
Schiewerling, und der zuständige Berichterstatter, Johann Wadephul:

„Die EU darf den Kampf gegen Schwarzarbeit nicht zum
sprichwörtlichen Kampf gegen Windmühlen verkommen lassen. Deshalb
darf die EU die bestehenden Kontrollmöglichkeiten des Zolls zur
Eindämmung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung nicht weiter
einschränken. CDU/CSU fordern die Bundesregierung und die anderen
nationalen Regierungen auf, entsprechende Pläne der EU-Kommission zu
verhindern.

Die EU-Kommission zielt mit dem heute vorgelegten Entwurf einer
Durchsetzungsrichtlinie auf eine verbesserte Anwendung der
Europäischen Entsenderichtlinie. Grundsätzlich begrüßen wir das
Vorhaben, soweit darin die vorhandenen Befugnisse der Finanzkontrolle
Schwarzarbeit des Zolls bestätigt werden. Allerdings dürfen die
Befugnisse des Zolls, die der Europäische Gerichtshof für
gemeinschaftskonform erklärt hat, nicht eingeschränkt und beschränkt
werden.

Die geplanten rechtlichen Veränderungen verhindern eine
erfolgreiche Kontrollpraxis wie in Deutschland. Dies kommt einer
förmlichen Einladung zur Schwarzarbeit gleich.

Die Pläne der EU-Kommission sind weltfremd. Sie widersprechen klar
den Interessen aller Arbeitnehmer und hebeln einen fairen Wettbewerb
im europäischen Binnenmarkt aus. Im Gegenteil: Mit ihren Plänen
fördert die EU-Kommission die Schattenwirtschaft und leistet ruinösen
Wettbewerbsverzerrungen Vorschub. Letztendlich bedeutet eine
Einschränkung der bisherigen Kontrollmöglichkeiten eine erhebliche
Schwächung der sozialen Sicherungssysteme wie der Renten- und
Krankenversicherung.“

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