Sicher ist es richtig, sich einen genauen Überblick
über den tatsächlichen Verbrauch von Antibiotika in den Mastställen
zu verschaffen, indem jeder Mäster verpflichtet wird, Art und Menge
der an die Nutztiere verfütterten Antibiotika zu melden. Nur so kann
der übermäßige Einsatz im Stall erkannt und geahndet werden, wenn die
Kontrollbehörden tatsächlich mehr Kompetenzen bekommen. Dass dies
auch mehr Bürokratie bedeutet, müssen die Mäster in Kauf nehmen.
Gleichwohl geht die Gesetzesnovelle angesichts der heute schon
vorhandenen antibiotikaresistenten Keime insbesondere in
Krankenhäusern nicht weit genug. Der Einsatz von Antibiotika in der
Nutztierhaltung muss massiv eingeschränkt werden. Andernfalls werden
Krankheiten, die längst besiegt schienen, wieder zur ernsthaften
Gefahr für den Menschen. Selbst eine einfache Operation kann ein
jahrelanges Leiden nach sich ziehen, wenn sich Keime erstmal in einer
Wunde eingenistet haben und der Patient nicht mehr auf Antibiotika
reagiert. Das muss nicht sein.
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