Schön, dass wir drüber geredet haben – das ist
offenbar der Leitgedanke, der den hessischen Justizminister Jörg-Uwe
Hahn beim Thema „Elektronische Fußfessel“ bewegt: Für Hahn ist es
schon ein Erfolg, „dass alle Bundesländer gemeinsam etwas machen“.
Und dann sei es auch noch gut, „dass wir eingehalten haben, was wir
technisch versprochen haben“. Aber noch nicht einmal technisch klappt
es so richtig, die Anzahl der Fehlalarme ist sehr hoch. Es zeigt sich
exakt die bürokratische Sichtweise, die auf einem so sensiblen Feld
wie der Überwachung gefährlicher Straftäter verhängnisvoll sein kann.
Nein, die Fußfessel ist kein ausreichender Schutz, um Straftaten zu
verhindern. Nein, sie ist nicht annähernd das, was man eine Lösung
nennen könnte. Die Fußfessel wurde in erster Linie deshalb
eingeführt, weil die frühere Gesetzgebung zur Sicherungsverwahrung
gefährlicher Täter dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
nicht angemessen erschien. Wohl wahr:Auch übelste Verbrecher haben
ein Anrecht auf menschenwürdige Behandlung, danach hat sich der
Strafvollzug zu richten. Die andere Seite der Waagschale:Die
Öffentlichkeit hat das unbedingte Recht und den Anspruch, vor
gefährlichen Tätern geschützt zu werden, auch nachdem die ihre Strafe
verbüßt haben. Dafür gibt es das Instrument der Sicherungsverwahrung.
Sie soll den Täter resozialisieren, wenn es denn etwas zu
resozialisieren gibt, aber sie soll und muss vor allem sichern. Eine
funktionierende Sicherungsverwahrung ist unabdingbar, und niemand
sollte auf den Gedanken verfallen, als angemessener Ersatz käme die
Fußfessel in Betracht. Sie ist bloß eine armselige Krücke, aber wenn
sie dann auch noch völlig versagt, sind die Leidtragenden nicht
diejenigen, die die Fußfessel tragen, sondern unschuldige Bürger.
Pressekontakt:
Allgemeine Zeitung Mainz
Florian Giezewski
Regionalmanager
Telefon: 06131/485817
desk-zentral@vrm.de