Das ist der Idealfall: In einem fairen
rechtsstaatlichen Verfahren sucht das Gericht in einem Strafprozess
unter Aufbietung vieler Ressourcen die Wahrheit, findet sie auch und
dazu noch eine angemessene Strafe, die der Schwere der Schuld auch
gerecht wird – oder spricht den Angeklagten frei. Und wiederum im
Idealfall hat das Gericht die notwendige Zeit dafür. Zur Ehrenrettung
der Richter muss gesagt werden: Dies findet in vielen Gerichten
Deutschlands so statt – doch diesen Idealfall gibt es immer weniger.
Deutschlands Gerichte sind seit Jahrzehnten einem Massenansturm an
immer komplexeren Verfahren ausgesetzt. Ständig neue Gesetze
korrespondieren mit einer steigenden Lust der Deutschen an der
Rechthaberei, jeder größere Streit landet vor Gericht. Die ausufernde
Kriminalität vor allem in Großstädten sorgt weiter für
Dauerüberforderung. Schon lange bevor das entsprechende Gesetz einen
vorsichtigen Versuch der Kanalisierung darstellte, gab es – zunächst
als einen Akt der Notwehr – informelle Absprachen zwischen Gericht,
Staatsanwälten und Verteidigern. Zunächst bei aufwendigen
Wirtschaftsstrafsachen, später auch bei allgemeinen Strafsachen gab
und gibt es den Versuch, durch ein (nicht immer wahres) Geständnis
Prozesse abzukürzen und aufwendige Beweiserhebungen zu verhindern.
Der Preis des Ganzen war die Vernachlässigung der Wahrheitsfindung.
Und es kam im Verhältnis zur angeklagten Tat zu Strafen, die nicht
nur den BGH-Präsidenten Tolksdorf einst zu der Feststellung
veranlassten, man könne sich nur noch wundern, wofür man vor
deutschen Gerichten Bewährung bekomme. Ganz zu schweigen vom Leid der
Opfer, das allzu schnell keine Rolle mehr spielt. Die Richter
wiederum sehen sich unter dem Druck ihrer Gerichtspräsidenten, die in
der Regel schnelle Urteile und schnell abgearbeitete Verfahren wollen
– was gut ist für die Gerichtsbilanz, aber nicht gut für den
Rechtsstaat. Mancher Richter wird nach dem gestrigen Tag den
Elfenbeinturm beklagen, aus dem heraus die Richter des Zweiten Senats
zu ihrer deutlichen Mahnung an ihre Berufskollegen kamen. Ob die
gewünschte verstärkte Kontrolle durch die Staatsanwaltschaften den
Trend zur Absprache bremst? Diese leiden doch genauso an der
Überlastung. Diese Prognose lässt sich wagen: Sowohl der Gesetzgeber
wie das Verfassungsgericht werden bald erneut über das Thema beraten
müssen. Der Gesetzgeber hat allerdings die Pflicht, die Gerichte so
auszustatten, dass sie den gesetzlichen Pflichten auch genügen
können.
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