AfD-Bundessprecher kritisieren Verbreitung des internen BfV-Gutachtens

Zur Verbreitung des internen Gutachtens des
Bundesamts für Verfassungsschutz zur AfD äußert sich der
Bundessprecher der AfD, Prof. Dr. Jörg Meuthen, wie folgt:

„Dass bestimmte Medien an das interne Gutachten des
Verfassungsschutzes zur AfD kommen, der AfD hingegen dieses Gutachten
auf Anfrage verwehrt wird, ist ein Riesenskandal, der das Vertrauen
in den Staat und seine Institutionen massiv erschüttert. Journalisten
werden mit internen nachrichtendienstlichen Informationen versorgt,
während man den eigentlich Betroffenen, also der AfD, dasselbe
Gutachten vorenthält. Wir erfahren auf diese Weise die Vorwürfe gegen
uns zu Teilen aus der Presse, zu Teilen gar nicht. Das ist ein
unglaublicher, in seiner Absurdität geradezu kafkaesker Vorgang, der
Konsequenzen nach sich ziehen muss.“

AfD-Bundessprecher Dr. Alexander Gauland ergänzt:

„Es verwundert mich sehr, dass diverse deutsche Medien über ein
Gutachten des Bundeamtes für Verfassungsschutzes (BfV) verfügen, in
dem insbesondere meiner Person Verstöße gegen die Verfassung
unterstellt werden. Wie kann es in einem Rechtsstaat möglich sein,
dass ein deutscher Geheimdienst ein von ihm erstelltes Gutachten an
Medien durchsticht, um eine Partei, die im Deutschen Bundestag sitzt,
zu diskreditieren? Das BfV reagierte auf mehrmalige Nachfrage nicht
und lehnte es ab, uns das Gutachten zur Verfügung zu stellen. Als
Betroffene steht es uns selbstverständlich zu, über die Dinge, die
uns vorgeworfen werden, umgehend Kenntnis zu erhalten.

Es kann nicht sein, dass wir als Betroffene lediglich über einen
Bruchteil der Vorwürfe aus einer hoch politisierten Pressekonferenz
erfahren, in der Haldenwang ganz klar seine Pflicht zur Neutralität
verletzt hat. Die Lancierung des BfV-Gutachten in den Medien
bestätigt zudem die These, der frühere BfV-Präsident Hans-Georg
Maaßen wurde einzig und allein aus dem Grunde geschasst und sein
Nachfolger Thomas Haldenwang gezielt eingesetzt, um die Alternative
für Deutschland als Partei, ihre Fraktion und mit ihr ihre
Mandatsträger zu beschädigen. Ein für eine Demokratie und einen
Rechtsstaat wie die Bundesrepublik Deutschland ein unhaltbarer
Zustand. So darf ein Rechtsstaat nicht agieren.“

Prof. Dr. Jörg Meuthen und Dr. Alexander Gauland kündigen daher
an:

„Wir werden alle rechtlichen Möglichkeiten, dagegen vorzugehen –
von der Dienstaufsichtsbeschwerde, über eine Strafanzeige, bis hin
zur verfassungsrechtlichen Klärung -, in den kommenden Tage prüfen
und gegebenenfalls die erforderlichen Schritte einleiten. Die
Einhaltung strikter Rechtsstaatlichkeit gilt für alle, auch gegenüber
unserer Partei.“

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