Wenn sich selbst die CSU – gemeinhin nicht bekannt
als strenge Zuchtmeisterin der Wirtschaft – für ein Gesetzesvorhaben
einer Koalition, der sie selbst angehört, „mehr Biss“ wünscht, dann
ist genaues Hinsehen angesagt. Gemeint ist das „Gesetz gegen
unseriöse Geschäftspraktiken“, zu dem die schwarz-gelbe Koalition nun
einen Entwurf auf den Tisch gelegt hat. Dass ein deutlich
verbesserter Schutz der Verbraucher gegen gierige Anwälte,
skrupellose Telefonwerber und unseriöse Inkassounternehmen längst
überfällig ist, wer wollte daran zweifeln. Doch dass es nun, gerade
einmal gut sechs Monate vor der Bundestagswahl auf den Weg gebracht
wird, legt den Schluss sehr nahe, dass es hier weniger um den starken
Staat geht, der sich groß, breit und verlässlich vor den Bürger
stellt, sondern um Wahlkampf der besonders durchsichtigen Sorte. Läge
nun wenigstens ein Paket auf dem Tisch, das scharfes Werkzeug
enthielte, man sähe über den plumpen Versuch des Einschmeichelns beim
Wähler hinweg. Doch die Koalition bleibt mit ihrem Entwurf weit
hinter den Anforderungen der Realität zurück, was nicht nur
Verbraucherschützern sauer aufstößt, sondern – wie schon gesagt –
auch der CSU. Völlig unverständlich zum Beispiel die Beschränkung
schärferer Auflagen nur auf Anrufe, mit denen Gewinnspiele angeboten
werden. Nicht nachvollziehbar großzügige Ausnahmeregelungen bei
unzulässigen Abmahngebühren. Weiter viel zu viel Ellenbogenfreiheit
für unseriöse Inkassofirmen. Kurz gesagt: Hier ist mit Blick auf den
22. September mit viel zu heißer Nadel genäht worden. Eine Vier Minus
aber ist eine zu schlechte Note, wenn es um den Schutz der Bürger vor
Abzockern geht. Spätestens der Bundesrat sollte den Entwurf
kassieren.
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Florian Giezewski
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