Die Verteidiger der mutmaßlichen Rechtsterroristin
Beate Zschäpe weisen eine Mittäterschaft ihrer Mandantin bei den
Morden, Bombenanschlägen und Überfällen des „Nationalsozialistischen
Untergrundes“ (NSU) zurück. Das geht aus der Antwort der Anwälte auf
die Anklageschrift des Generalbundesanwalts hervor, die dem NDR
Fernsehen exklusiv vorliegt.
Auf 22 Seiten fordert die Verteidigung eine „Nachbesserung“ der
Anklage, die sie als mangelhaft empfindet. Die
Generalbundesanwaltsschaft hätte die fast 500-seitige Anklageschrift
nicht objektiv verfasst, so die Verteidiger. Die Juristen schreiben,
dass es keinen konkreten Ermittlungsbeleg gebe, der einen
„wesentlichen Tatbeitrag“ von Zschäpe an den Morden und Anschlägen
beweist. Auch ohne Zschäpes Hilfe bei der Tarnung des Trios auf
Reisen und in der Zwickauer Nachbarschaft hätten Uwe Mundlos und Uwe
Böhnhardt die Taten erfolgreich begehen können, argumentieren
Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm.
Außerdem fordern die Verteidiger, den Vorwurf der besonders
schweren Brandstiftung in schwere Brandstiftung abzumildern.
Spätestens Mitte April 2013 soll der NSU-Prozess in München gegen
Beate Zschäpe und vier weitere Beschuldigte vor dem Oberlandesgericht
beginnen. Der Generalbundesanwalt wirft der 38-jährigen
Hauptbeschuldigten Zschäpe eine Mittäterschaft bei zehn Morden, 15
Raubüberfällen sowie die Bildung einer terroristischen Vereinigung
und schwere Brandstiftung mit Mordversuch vor.
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