ASB fordert Nachbesserungen im Gute-KiTa-Gesetz

Der Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung
der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung
(Gute-KiTa-Gesetz) wird heute in erster Lesung in den Deutschen
Bundestag eingebracht.

„Der ASB hält es für dringend erforderlich, dass der Bund sich
dauerhaft und in substanziellem Umfang an der Finanzierung der
Kindertagesbetreuung in Deutschland beteiligt. Hier muss gegenüber
dem vorliegenden Entwurf aber nochmals deutlich nachgebessert
werden“, macht ASB-Bundesgeschäftsführer Ulrich Bauch deutlich.
„Zudem sollte die verfassungsrechtliche Zulässigkeit eines
Sondervermögens im Zuge des parlamentarischen Verfahrens dringend
überprüft werden. Dieses ermöglicht die Zweckbindung der Mittel und
eröffnet dem Bund Steuerungsmöglichkeiten“, so Bauch.

Aktuell sieht das Gesetz lediglich eine bis 2022 gesicherte
Beteiligung des Bundes an Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung in der
Kindertagesbetreuung in den Ländern vor. Die Verteilung der Mittel
soll über eine Änderung der Umsatzsteuerverteilung zugunsten der
Länder erfolgen. Außerdem wird bundesweit eine verpflichtende
Staffelung der Elternbeiträge eingeführt und Bezieher von
Kinderzuschlag und Wohngeld sollen generell von den Gebühren befreit
werden. Darüber hinausgehende Maßnahmen zur Entlastung bzw.
Gebührenbefreiung von Eltern können ebenfalls aus Bundesmitteln
gefördert werden.

„Die Ziele Qualitätsverbesserungen und allgemeine Gebührensenkung
oder -befreiung sollten nicht vermischt werden“, sagt Bauch. Beides
gleichrangig aus einem ohnehin mit zu wenig Mitteln ausgestatteten
Topf zu finanzieren werde nicht funktionieren. Die Mittel für ein
Kita-Qualitätsentwicklungsgesetz müssten laut Bauch zweckgebunden für
Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung eingesetzt werden, um die
Bedingungen für Kinder und Fachkräfte in der Kindertagesbetreuung
endlich zu verbessern.

Pressekontakt:
Hilke Vollmer
Leiterin der Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V.
Tel: 030/ 2325786-122
Mobil: 0172/ 2620597
Email: h.vollmer@asb.de

Original-Content von: ASB-Bundesverband, übermittelt durch news aktuell