Der Reisekostenrechner auf gerichtsbezirke.de liefert Kontaktdaten aller Gerichte und erspart Anwälten und deren Mitarbeitern die aufwändige Recherche des am weitesten entfernten Ortes innerhalb des Gerichtsbezirks. Nach Auswahl des entsprechenden Gerichts wird der am weitesten vom Gerichtsort entfernte Ort, einschließlich genauer Entfernung und den daraus resultierenden abrechnungsfähigen Fahrtkosten, berechnet.
Der Reisekostenrechner umfasst folgende Gerichtsarten:
-Amtsgerichte
-Landesgerichte
-Oberlandesgerichte
-Arbeitsgerichte
-Landesarbeitsgerichte
-Sozialgerichte
-Landessozialgerichte
-Verwaltungsgerichte
-Oberverwaltungs-gerichte/Verwaltungs-gerichtshöfe
-Finanzgerichte
Ergänzend zum Rechner liefert die Website kompakte Tipps zur Reisekostenabrechnung von Gebühren- und Abrechnungsexperte Norbert Schneider. Darunter Rechenbeispiele und Informationen zur aktuellen Rechtslage, u. a. bzgl. Tage- und Abwesenheitsgeld und Verfahrenskostenhilfe-/Prozesskostenhilfe.
Hier geht es zum Reisekostenrechner: www.gerichtsbezirke.de