Bürgerinitiative warnt vor 25-Millionen-Euro-Beschluss in Koblenz ohne Wirtschaftlichkeitsbetrachtung

KOBLENZ. Am 28. Mai 2026 entscheidet der Koblenzer Stadtrat über ein Bauvorhaben mit einer Grobkostenschätzung von 25,75 Millionen Euro und einer angegebenen Nutzungsdauer von bis zu 50 Jahren. Konkret geht es um die Errichtung einer Schul-Modulanlage auf der sogenannten Schulerweiterungsfläche im Stadtteil Goldgrube (Beschlussvorlage BV/0197/2026). Die als „Interimsschule“ bezeichnete Anlage soll zunächst das Max-von-Laue-Gymnasium aufnehmen, anschließend mehrere weitere Schulstandorte während ihrer jeweiligen Sanierungsphasen.

Die neu gegründete Koblenzer Bürgerinitiative für nachhaltige Schulplanung “ ein ehrenamtlicher Zusammenschluss von Eltern, Anwohnerinnen, Anwohnern und Fachleuten “ hat die Vorlage und ihre Anlagen ausgewertet. Das Ergebnis wirft erhebliche Fragen zur Rechtmäßigkeit des Verfahrens und zur Tragfähigkeit der Entscheidungsgrundlage auf.

Zentrale Befunde:

– Für ein 25,75-Millionen-Euro-Vorhaben mit 50-jähriger Nutzungsdauer fehlt die nach § 93 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vorgesehene vollständige Wirtschaftlichkeitsbetrachtung.
– Die Standortbewertung umfasst sechs Standorte und zehn Kriterien “ ohne Gewichtung, ohne Punktzahlen, ohne Kostenvergleich. Andere städtische Freiflächen wurden nicht geprüft.
– Eine erneute Vorprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wurde nicht durchgeführt, obwohl das jetzige Vorhaben fundamental von der ursprünglich geprüften Bebauungsplanung abweicht.
– Ein Verkehrs- und Schulwegkonzept für täglich rund 1.180 Kinder und über 100 Lehrkräfte liegt nicht vor.
– Eine Bürgerbeteiligung zum geänderten Vorhaben fand nicht statt; die Vorlage wurde am 12. April als Nachtrag in die Tagesordnung des Vorberatungsausschusses aufgenommen.

„Wir sind nicht gegen die Sanierung des Max-von-Laue-Gymnasiums. Wir sind dagegen, dass eine Entscheidung dieser Tragweite ohne belastbare Datenbasis durchgewunken wird. Eine sorgfältige Prüfung jetzt ist günstiger als eine gerichtliche Korrektur später“, so die Initiative.

Erinnerung an das Peter-Altmeier-Ufer: Dass kurzfristig eingeführte Stadtplanungs-Maßnahmen in Koblenz schnell zu Korrekturkosten führen können, hat die Stadt 2025 erlebt. Für rund 75.000 Euro wurden im Herbst des Vorjahres mobile Verkehrshürden installiert, die nach sechs Monaten wieder abgebaut und durch Fahrbahnschwellen ersetzt werden mussten. Der jetzt anstehende Schulbeschluss bewegt sich in einer Größenordnung, die das über das 300-fache übersteigt.

Der Fall steht beispielhaft für eine wachsende Debatte in deutschen Kommunen: Komplexe Bauvorhaben werden unter erheblichem Zeitdruck beschlossen, oft ohne dass die nach Gemeindeordnung und Bauplanungsrecht erforderlichen Verfahrens- und Wirtschaftlichkeitsschritte vollständig abgeschlossen sind. Die Folgekosten “ durch Nachbesserungen, Rückbauten oder gerichtliche Aufhebungen “ tragen am Ende die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.

Die vollständige Auswertung, die fünfzehn juristisch geordneten Argumente sowie zahlreiche Bürgerstimmen sind unter schulstandort-koblenz.de frei zugänglich. Die zugehörige Petition auf openPetition hat bereits über 800 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner. Sie fordert keine Ablehnung der Schulsanierung, sondern eine Vertagung der Beschlussfassung bis zur Vorlage einer ordnungsgemäßen Datenbasis.

Über die Initiative: Die Koblenzer Bürgerinitiative für nachhaltige Schulplanung ist ein ehrenamtlicher, parteipolitisch ungebundener Zusammenschluss von Bürgerinnen und Bürgern aus Koblenz und den umliegenden Stadtteilen. Sie tritt ausdrücklich für eine zügige Sanierung des Max-von-Laue-Gymnasiums, für den Neubau der Pestalozzi-Grundschule und für die geplante Kindertagesstätte ein “ gegen den jetzigen Verfahrensweg und die unzureichende Datenbasis der Beschlussvorlage BV/0197/2026.