Am heutigen Donnerstag debattiert der Deutsche
Bundestag in 1. Lesung den Gesetzentwurf von CDU/CSU, SPD und FDP zur
Änderung des Conterganstiftungsgesetzes. Dazu erklären die
familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Dorothee Bär, und der zuständige Berichterstatter, Thomas Jarzombek:
„Mit dem heute eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des
Conterganstifungsgesetzes setzen wir ein deutliches Signal, dass wir
uns der älter werdenden contergangeschädigten Menschen annehmen.
Rückwirkend ab Januar 2013 werden wir die Conterganrenten um 90
Millionen Euro jährlich erhöhen und zusätzlich jährlich bis zu 30
Millionen Euro für Heil- und Hilfsmittel zur Verfügung stellen, deren
Kosten von keiner anderen Stelle übernommen werden.
Die meisten Betroffenen haben sich jahrzehntelang trotz ihrer
schweren Behinderung ein lebenswertes und glückliches Leben erkämpft
und bewahrt. Das verdient unsere Bewunderung und unseren Respekt.
Dabei wollten und konnten wir aber nicht stehen bleiben, weil die
Selbständigkeit der Betroffenen ohne weitere Unterstützung dramatisch
abnehmen wird. Wir haben erkannt, dass die Spätfolgen der Behinderung
und die damit einhergehenden Verluste von Fähigkeiten und
Fertigkeiten energisches Handeln erfordern. Dem tragen wir mit der
Erhöhung der Conterganrenten und den Zuschüsse für Heil- und
Hilfsmittel Rechnung.
Um höhere Einzelfallgerechtigkeit gewährleisten zu können, werden
wir das Punktesystem für die Ermittlung des Schweregrades der
Behinderung anpassen, nach dem sich die Höhe der Conterganrenten
bemisst. Darüber hinaus wird geregelt, dass unterhaltspflichtige
Angehörige nicht vom Träger der Sozialhilfe in Anspruch genommen
werden, wenn contergangeschädigte Menschen Sozialhilfe erhalten.
Mit diesen zusätzlichen Hilfen stellen wir eine angemessene
Unterstützung für die Conterganopfer sicher.“
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