Am heutigen Mittwoch lag dem Bundeskabinett ein
Gesetz zur Beschlussfassung vor, wonach künftig auch tot geborene
Kinder unter 500g Geburtsgewicht eine Geburtsurkunde erhalten. Dafür
hatten sich die Unionsabgeordneten im Petitionsausschuss stark
gemacht. Vor diesem Hintergrund erklären Günter Baumann, Vorsitzender
der AG Petitionen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, und Stefanie
Vogelsang, zuständige Berichterstatterin bei dieser Petition:
„Nach bisher geltendem Recht wurden Fehlgeburten nicht in den
Personenstandsregistern beurkundet und waren damit nicht existent.
Vielfach gab es keine Bestattung und somit keinen Ort zum Trauern und
Gedenken. Weil das Bestattungsrecht Ländersache ist und in jedem
Bundesland anders gehandhabt wird, wandten sich die Eltern dieser
„Sternenkinder“ mit einer Petition an den Petitionsausschuss. Ihrer
Ansicht nach hätten heute auch Kinder mit weniger als 500g
Geburtsgewicht wegen des medizinischen Fortschritts eine Chance zu
überleben, daher solle die 500g-Grenze abgeschafft werden.
Gleichzeitig solle ein Recht auf Bestattung in einem eigenen Grab
begründet werden.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat dieses Anliegen aufgegriffen
und die Petenten eingeladen. In vielen Gesprächen mit Fachpolitikern
und Abgeordneten anderer Fraktionen im Petitionsausschuss wurde für
die notwendigen rechtlichen Änderungen geworben. Schließlich hat der
Petitionsausschuss einstimmig die Petition der Bundesregierung im
Juni 2011 zur Berücksichtigung überwiesen. Familienministerin
Kristina Schröder hat nun mit dem heutigen Kabinettsentwurf darauf
reagiert.
Den „Sternenkindern“, wie Fehlgeburten auch genannt werden, wird
somit die Würde zurückgegeben und die Eltern werden in ihrer Trauer
anerkannt.“
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