Belastungszulage für den Notruf 112. Jetzt! / 140 Prozent und mehr Leistung dürfen nicht zum Normalzustand werden

Die derzeitige Rettungsdienstzulage von 5 Euro pro Rettungsdiensteinsatz steht vor dem Ablauf.

Damit stellt sich erneut die Frage, wie mit der besonderen Belastung im Rettungsdienst künftig umgegangen werden soll. Für uns ist klar: Eine Belastungszulage muss verstetigt werden, unabhängig davon, wie das zukünftige Modell konkret ausgestaltet wird. Die Belastung, die zur Einführung der Zulage geführt hat, ist nicht verschwunden.

Was in dieser Diskussion jedoch regelmäßig übersehen wird: Jeder Rettungseinsatz beginnt am Notruf 112. Dort steigen seit Jahren Notrufaufkommen und Arbeitsverdichtung, ohne dass das Personal im gleichen Umfang angewachsen ist.

Nach unseren Beobachtungen besteht am Notruf eine personelle Unterdeckung von mindestens 40 Prozent. Selbst dann, wenn alle vorgesehenen Kolleginnen und Kollegen im Dienst sind, sind wir weit weg vom Notwendigen. Die Konsequenz ist eindeutig: Von den Beschäftigten wird täglich eine Leistung von theoretisch 140 Prozent und mehr erwartet. In der Praxis ist die Belastung noch deutlich höher, da eine Unterbesetzung zum Normalzustand geworden ist. Diese Arbeitsverdichtung ist keine kurzfristige Belastungsspitze. Sie ist seit Jahren Realität am Notrufplatz 112.

Natürlich muss das eigentliche Ziel eine bedarfsgerechte Personalbemessung sein. Arbeits- und Gesundheitsschutz bedeutet, Belastungen dauerhaft auf ein gesundes und vertretbares Maß zu reduzieren. Solange dies nicht gelingt, darf die strukturelle Mehrbelastung jedoch nicht kompensationslos bei den Beschäftigten liegen.

Im Rettungsdienst wurde die außergewöhnliche Belastung erkannt und zumindest finanziell gewürdigt.

„Für die Kolleginnen und Kollegen der Notrufannahme 112 steht eine vergleichbare Anerkennung weiterhin aus. Die dfeug fordert deshalb eine echte und dauerhafte Belastungszulage für die Beschäftigten an den Notrufplätzen 112. Die Belastung beginnt nicht erst auf dem Rettungswagen. Sie beginnt mit dem ersten Notruf und dem unglaublich hohen psychischen Druck, Notrufende in der Warteschleife zu wissen“, so Manuel Barth, Landesverbandsvorsitzender Berlin-Brandenburg.

Die konkrete Ausgestaltung muss diskutiert werden. Entscheidend ist jedoch, dass die dauerhafte Mehrbelastung endlich auch finanziell anerkannt wird. Die Belastung beginnt nicht erst auf dem Rettungswagen. Sie beginnt mit dem ersten Notruf.

Als dfeug und Fachgewerkschaft stehen wir bei der Entwicklung eines tragfähigen und praxistauglichen Modells für eine Belastungszulage am Notruf 112 selbstverständlich beratend zur Seite. 140 Prozent Leistung dürfen nicht zum Normalzustand werden, und sie dürfen nicht dauerhaft ohne Anerkennung bleiben.

Pressekontakt:

Manuel Barth
m.barth@dfeug.de

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