Selbstverständlich gilt auch für muslimische
Schülerinnen die Schulpflicht, und ebenso selbstverständlich dürfen
sie Entgegenkommen der Schulbehörde erwarten. Daran hat es hier aber
nicht gefehlt. Die Erlaubnis, Burkini zu tragen, war ein sinnvolles
Angebot. Die Empfindung, der Anblick badehosentragender Jungen sei
unerträglich, beruht nicht auf dem Koran, sondern auf der
oktroyierten Moral der Eltern des damals elfjährigen Mädchens.
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