In der gestrigen Sitzung des 2.
Untersuchungsausschusses „Terrorgruppe Nationalsozialistischer
Untergrund“ des Deutschen Bundestages wurden schwerwiegende Vorwürfe
gegen Berliner Sicherheitsbehörden bekannt. Dazu erklärt der Obmann
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Untersuchungsausschuss, Clemens
Binninger:
„Was wir gestern vom Ermittlungsbeauftragten über das Verhalten
der Berliner Behörden – vor allem in den Jahren 2000 bis 2004 – im
Zusammenhang mit dem Terror-Trio erfahren haben, ist ein sehr
schwerwiegender Vorwurf. Der Sachverhalt wiegt gegebenenfalls
schwerer als alles, was wir bisher über die deutschen
Sicherheitsbehörden in Sachen „NSU“ erfahren haben. Wir müssen nun
alles tun, um den Sachverhalt möglichst schnell und gründlich zu
klären. Dafür muss der ehemalige Berliner Innensenator, Erhardt
Körting, in dessen Amtszeit die Erkenntnisse fallen, dem Ausschuss
als Zeuge Rede und Antwort stehen.“
Hintergrund:
Der Ermittlungsbeauftrage des Untersuchungsschusses hatte die
Obleute gestern darüber unterrichtet, dass das Land Berlin laut
freigegebener Akten des Generalbundesanwalts in der Zeit zwischen
2002 und 2005, also in der Amtszeit des ehemaligen Innensenators
Erhardt Körting, indirekte Hinweise auf den Aufenthaltsort der
Terrorgruppe NSU erhalten hatte. Diesen Hinweisen sind die Behörden
bis zum Jahr 2011 nicht nachgegangen. Zudem war ein im derzeit
laufenden Verfahren Beschuldigter noch bis 2011 als V-Mann für das
Berliner Landeskriminalamt tätig.
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