Börnsen: Kulturelle Bildung muss in der Kulturförderung bleiben

Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2013 sieht
eine Umsatzsteuer für den Unterricht an einer privaten Ballet-, Tanz-
oder Musikschule vor, wenn er Freizeitcharakter hat. Dazu erklärt der
kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Wolfgang Börnsen (Bönstrup):

„Wir bewerten die geplante Besteuerung von privatem Tanz- oder
Musikschulunterricht aus kulturpolitischer Sicht als
unverhältnismäßig.

Über sieben Millionen Bürgerinnen und Bürger in Deutschland
musizieren oder singen in ihrer Freizeit. Jeder vierte Jugendliche in
unserem Land macht selbst Musik. Das Projekt –Jedem Kind ein
Instrument– ist ein Renner. Deutschland ist ein Land der Musik und
soll es auch bleiben. Musik, Tanz und Ballett sind Bestandteile
kultureller Bildung.

Wir erleben in Deutschland derzeit einen Boom bei den etwa 1.000
öffentlichen und privaten Musikschulen mit über einer Million
Schülern. Die Folge sind lange Wartelisten für diese Schulen. Dieser
enorme Bedarf an sinnvoller, kultureller Freizeitgestaltung gehört
anerkannt. Er darf nicht zusätzlich steuerlich belastet werden, egal
ob es sich um eine öffentliche oder eine private Einrichtung handelt.

Freizeit ist für uns kulturelle Bildung und kulturelle Bildung ist
für uns Zukunft. Musik und Tanz sind wesentliche Elemente unsere
Kulturlandschaft. Sie haben eine enorme Breitenwirkung und
ermöglichen vielen Kindern und Jugendlichen einen ersten Zugang zu
kultureller Bildung. Unsere Gesellschaft sollte es sich leisten
können, musikalisches Talent zu fördern und kulturelles Vergnügen zu
ermöglichen. Die steuerlichen Einnahmen stehen für uns in keinem
Verhältnis zu dem zu befürchtenden Schaden für unsere kulturelle
Vielfalt und Breite. Wir werden das anstehende parlamentarische
Verfahren des Jahressteuergesetzes 2013 deshalb kritisch begleiten
und Alternativen prüfen lassen.“

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