Der stellvertretende Bundesschatzmeister Carsten Hütter
kommentiert die pauschale Forderung, alle AfD-Mitglieder aus dem öffentlichen
Dienst zu entfernen:
„Dies ist vom Bundesinnenministerium schon vor einem Jahr als rechtswidrig
eingeschätzt worden. Innenminister Seehofer hatte hierzu im Februar 2019 seiner
Behörde den Auftrag erteilt, die Vereinbarkeit von Parteimitgliedschaften und
Verpflichtungen von Staatsbediensteten zu prüfen. Das Bundesinnenministerium
legte am 27.03.2019 das Ergebnis in Form eines Dienstvermerks an (BMI-AZ: D 2 –
30100/13#5), der auf der Behördenwebseite veröffentlicht wurde – die zwei
wichtigsten Punkte sind folgende:“
– Die Mitgliedschaft in einer Partei oder die Zughörigkeit in
einer ihrer Gruppierungen / Organisationen führt für sich
betrachtet nicht zu beamtenrechtlichen Konsequenzen.
Vielmehr müssen zu der Mitgliedschaft oder Zugehörigkeit
Handlungen bzw. Aktivitäten hinzukommen, die den Verdacht
rechtfertigen, dass die jeweilige Beamtin oder der Beamte
ein Dienstvergehen begangen haben.
– Die Zugehörigkeit einer Beamtin oder eines Beamten zu einer
Partei oder Organisation, deren Verfassungsfeindlichkeit
nicht festgestellt wurde, die aber von den
Verfassungsschutzbehörden als Prüffall oder Verdachtsfall
behandelt werden, ist beamtenrechtlich ohne Relevanz.
Carsten Hütter weiter: „Diese Forderung ist daher nicht allein rechtswidrig,
sondern widerspricht auch im Grundgesetz verbrieften Grundrechten und damit
unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Bei ihrem Kampf gegen die AfD
scheinen bei den politischen Wettbewerbern mittlerweile die letzten Hemmungen
gefallen zu sein.“
Quelle:
1) BMI-Dienstvermerk vom 27.03.2019: https://www.bmi.bund.de/Share
dDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/oeffentlicher-die
nst /beamte/vermerk-neutralitaet-und-verfassungstreue.pdf?
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