Der Druck auf die Versicherer wächst weiter: LV-Doktor mit einem weiteren Verfahren vor dem BGH

Und wieder wird die Berufung zwar zurückgewiesen, doch der Weg zum Bundesgerichtshof ist frei. Die proConcept AG (www.proconcept.ag) kämpft derzeit bereits in vier Verfahren vor dem Bundesgerichtshof, nun ist der Weg dorthin auch in einem fünften Verfahren frei. Verhandelt wird die Rechtsfrage, ob alle seit 1994 nach dem Policenmodell abgeschlossenen deutschen Lebensversicherungsverträge europarechtswidrig sind. In einem ersten internen Beratungsgespräch im September haben die BGH-Richter bereits erwägt, mindestens eines der Verfahren der proConcept AG dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) weiterzureichen.

Nachzahlungen in Milliardenhöhe?

Und genau diesen Punkt hat nun das Landgericht München I unter anderen als Anlass genommen, um die Klärung der streitgegenständlichen Frage den obersten deutschen Richtern zu überlassen. Dazu Jens Heidenreich, Direktor der proConcept AG: „Im Klartext heißt das, dass die Richter der unteren Instanzen zwar nicht endgültig entscheiden wollen, aber die Klärung der Frage für sehr bedeutend halten. Eine im Sinne der Verbraucher positive Entscheidung würde bedeuten, dass Millionen Lebensversicherungsverträge rückabgewickelt werden können und die Versicherungen somit Nachzahlungen in Milliardenhöhe tätigen müssten.“

15. Dez. 2010: proConcept AG beim BGH

Jens Heidenreich mutmaßt allerdings, dass die Versicherungen – wie schon so oft – kalte Füße bekommen und kurz vor Verhandlungsbeginn zahlen werden. Die Verhandlung in den ersten vier Fällen ist auf den 15. Dezember terminiert. Zahlen die Versicherer, so dürfen die Richter nicht mehr verhandeln, da die Forderungssumme beglichen ist. Der jeweils betreffende Fall ist damit abgeschlossen, doch die Verbraucher mit gleichgelagerten Fällen gehen leer aus und müssen ebenfalls den Weg durch die verschiedenen gerichtlichen Instanzen bestreiten – letztendlich auf Kosten der Steuerzahler. Aktuelle Informationen zu den beim BGH-anhängigen Verfahren erhalten Sie hier: www.proconcept.ag

Verbraucherzentrale: 3.500 Euro pro Vertrag

Alle Menschen, die mit der Entwicklung oder auch Abrechnung ihrer Lebens- oder Rentenversicherung unzufrieden sind, können sich an das LV-Doktor-Team wenden, um zu prüfen, ob ihnen ebenfalls noch Geld zusteht. Laut Verbraucherzentrale Hamburg birgt jeder vorzeitig gekündigte Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag noch durchschnittlich 3.500 Euro in sich. Dieses Geld fordert LV-Doktor von den Versicherungen zurück. Mehr Informationen unter: www.lv-doktor.de