Der Tagesspiegel: SPD verteidigt Entschädigungszahlung an Gäfgen

Berlin – Der innenpolitische Sprecher der
SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, hat das Urteil des
Frankfurter Landgerichts zu Gunsten des Kindsmörders Gäfgen
verteidigt. „Wenn das Gericht die Androhung der Folter als erwiesen
ansieht, ist das Urteil in Ordnung. Falls die Androhung von Folter in
Deutschland zulässig wäre, hätten wir keinen Rechtsstaat“, sagte
Wiefelspütz dem Berliner „Tagesspiegel“ (Freitagsausgabe). Insofern
sei die Androhung von Folter „keine Bagatelle“. Magnus Gäfgen habe
schwerste Schuld auf sich geladen und sei zu Recht zu
lebenslänglicher Haft verurteilt worden, doch auch Gäfgen habe
unveräußerliche Rechte. Falls diese verletzt worden seien, habe er
Anspruch auf Schmerzensgeld. Gäfgens schwere Schuld habe mit der
Androhung von Folter nichts zu tun. „In Verhören geht es schon heftig
zur Sache, das sind keine Kaffeekränzchen, aber es gibt Grenzen, die
von der Strafprozessordnung festgelegt sind“, sagte Wiefelspütz. Das
Frankfurter Landgericht hatte das Land Hessen am Donnerstag zu einer
Zahlung von 3000 Euro an Gäfgen verurteilt. Gäfgen hatte geklagt, da
ein Polizist dem mittlerweile 36-Jährigen Gewalt angedroht hatte, um
das Versteck des entführten Bankierssohn Jakob von Metzler zu
erfahren.

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