Aufgrund der Rechtsprechung des
Bundessozialgerichts hatte die Deutsche Rentenversicherung in diesem
Jahr beschlossen, Aufwandsentschädigungen bei ehrenamtlichen
Beschäftigungen im kommunalen Bereich und in der Sozialversicherung
als Hinzuverdienst zu berücksichtigen.
Nunmehr hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine
Gesetzesinitiative angekündigt, derartige Aufwandsentschädigungen in
den kommenden fünf Jahren nicht als Hinzuverdienst zu
berücksichtigen. Gleichzeitig wurden die Rentenversicherungsträger
gebeten, diese Regelung bereits im Vorgriff zu berücksichtigen. Die
Deutsche Rentenversicherung wird entsprechend verfahren.
Pressekontakt:
Redaktion:
Dr. Dirk von der Heide
Tel.: 030 865-89178
Fax: 030 865-27379
Mail: pressestelle@drv-bund.de