Als Facebook-Fan räumt Ihnen die IT-Recht Kanzlei das Recht ein, deren Dokumente „Neue Widerrufsbelehrung 2011“ dauerhaft zu eigenen gewerblichen Zwecken zu nutzen – und das völlig kostenlos.
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Sobald die neue Widerrufsbelehrung 2011 in „Kraft getreten“ ist, können Sie auf die Facebook-Unterseite „Neue Widerrufsbelehrung“ zugreifen.
Hintergrundinformationen
Hintergrundinformationen zur neuen Widerrufsbelehrung 2011 erhalten Sie hier.