„Das Gericht hat mit seinem Urteil zur Sozialversicherungspflicht
das Ehrenamt entscheidend gestärkt. Darüber freue ich mich, weil das
Ehrenamt nicht nur für die Gesellschaft wichtig ist, sondern jungen
Menschen ein hervorragendes Tätigkeitsfeld schafft, das zur
Persönlichkeitsentwicklung beiträgt.“ Mit dieser Feststellung lobt
Dr. Gerhard Hopp, der jugendpolitische Sprecher der CSU-Fraktion im
Bayerischen Landtag, die Entscheidung des Münchner Sozialgerichts zur
Sozialversicherungspflicht von Aufwandsentschädigungen.
Nach einer Betriebsprüfung bei der Bayerischen Jungbauernschaft
e.V. hatte die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd
Sozialversicherungsabgaben für die ehrenamtliche Tätigkeit der
Vorsitzenden in den Jahren 2010 – 2013 nachgefordert. Der
ehrenamtlich tätige Landesvorstand befände sich in einem abhängigen
Beschäftigungsverhältnis und sei nicht selbstständig tätig, lautete
der ursprüngliche Vorwurf. „Es wäre schwer zu verstehen gewesen, wenn
Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtler wie ein Gehalt für
Mitarbeiter einer Firma gesehen worden wären. Gut dass das Gericht
anders entschieden hat. Es kann nicht im Interesse unserer
Gesellschaft sein, das Ehrenamt zurückzudrängen“, so Hopp.
Der CSU-Landtagsabgeordnete rief junge Menschen dazu auf, sich
ehrenamtlich zu engagieren. Aus einem Hobby könne so eine erfüllende
Aufgabe werden, die tiefe persönliche Befriedigung schaffe. Letztlich
trage das Ehrenamt auch zur Persönlichkeitsbildung bei, die zum
Beispiel für das spätere Berufsleben, aber auch für die Bewältigung
des Alltags qualifiziere.
Der Freistaat Bayern hat gemeinsam mit den Ehrenamtlichen sehr
gute Unterstützungsstrukturen aufgebaut, beispielsweise mit den
Koordinierungszentren Bürgerschaftliches Engagement oder der
Bayerischen Ehrenamtsversicherung. „Mit der Zukunftsstiftung Ehrenamt
Bayern haben wir seit Frühjahr einen neuen Baustein: Die
Zukunftsstiftung gibt innovativen, neuen Projekten im Ehrenamt auch
finanziell einen Anschub. Die Stiftung ist als Verbrauchsstiftung mit
einer Laufzeit von 10 Jahren errichtet. Der Freistaat hat die
Stiftung mit rund 2,5 Millionen Euro Kapital ausgestattet“, stellte
der Jugendpolitiker zufrieden fest. Ab sofort können sich alle
Ehrenamtsprojekte bewerben und eine Fördersumme von bis zu 5.000 Euro
erhalten.
Aber auch der Umstand, dass die Staatsregierung „mit der
unermüdlichen Kollegin Gudrun Brendel-Fischer eine eigene
Ehrenamts¬beauftragte eingesetzt“ habe, zeige den Stellenwert der
Ehrenamtlichen. „Wir lassen die Ehrenamtlicher nicht alleine. Wir
fördern sie stärker als andere Bundesländer und sie haben einen
festen Ansprechpartner in der Staatsregierung. Ehrenamtler setzen
sich für eine bessere Gesellschaft ein. Und wir engagieren uns für
die Engagierten“, so Hopp abschließend.
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