Die erforderliche Stärkung kapitalgedeckter Altersversorgung, bei der möglichst alle für das Alter ein weiteres finanzielles Standbein aufbauen, erfordert einen ganzheitlichen Rahmen im Steuer-, Sozial- und Aufsichtsrecht sowie (bei der bAV) im Arbeitsrecht. Dies kann nach Überzeugung der aba nur in den einzelnen Mitgliedstaaten gelingen. Zu unterstützen sei daher u.a. die von der Eurogruppe geforderte Prüfung, wie Menschen besser in die betriebliche Altersversorgung einbezogen werden können. Vorgestellt wurden auf der Tagung u.a. die neuen Regeln zur automatischen Einbeziehung in Irland.
Aufgrund der unterschiedlichen Rolle und Vielfalt der drei Säulen dürfte die (erneut) vorgeschlagene Schaffung von EU-Altersvorsorgeprodukten in den wenigsten EU-Mitgliedstaaten hilfreich sein. Ein Produktmangel sei – so die Einschätzung von Jargstorff – in Deutschland und sicher auch in anderen Ländern nicht die Ursache für die noch unzureichende Verbreitung kapitalgedeckter Altersversorgung. Das vor einigen Jahren auf Drängen der Fondsindustrie geschaffene EU-Altersvorsorgeprodukt PEPP ist bislang deutlich hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Dazu betont Jargstorff: „Aktuelle Vorschläge, ähnliche EU-weite Altersvorsorgeprodukte jetzt auch in der betrieblichen Altersversorgung einzusetzen, sind fehl am Platz.“
Der aba-Vorstandsvorsitzende Dr. Georg Thurnes fordert daher: „Die Bundesregierung sollte die bestehenden Systeme der betrieblichen Altersversorgung zielgerichtet weiterentwickeln. Mit dem Regierungsentwurf zum Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz ist sie damit grundsätzlich auf dem richtigen Weg. Die Verbesserungen bei der Finanzierung über Pensionskassen und Pensionsfonds greifen die Forderungen der aba auf. Für die Möglichkeit, Raten aus dem Pensionsfonds anzubieten, muss noch eine steuerliche Flankierung nachgezogen werden. Schneller könnte die Stärkung der betrieblichen Altersversorgung durch einen höheren Fördersatz bei der Geringverdienerförderung (§100 EStG) gelingen, ein Instrument, das an der Wurzel des Vorsorgeproblems vieler Menschen mit geringen Einkommen ansetzt. Eine Anpassung des steuerlichen Rahmens im § 3 Nr. 63 EStG und der sozialversicherungs-rechtlichen Höchstgrenzen mit einer deutlichen Erhöhung oder am besten mit einem vollständigen Verzicht auf Obergrenzen würde den Ausbau erleichtern und die Komplexität in der betrieblichen Altersversorgung deutlich reduzieren. Auch die steuerlichen Rahmenbedingungen für die Übertragung von Versorgungsverpflichtungen oder Versorgungsanwartschaften aus Direktzusagen des Arbeitgebers oder aus Unterstützungskassen auf Pensionsfonds sollten verbessert werden.“
Die aba ist der deutsche Fachverband für alle Fragen der betrieblichen Altersversorgung in der Privatwirtschaft und dem Öffentlichen Dienst. Sie ist parteipolitisch neutral und setzt sich seit nunmehr 85 Jahren unabhängig vom jeweiligen Durchführungsweg für den Bestand und Ausbau der betrieblichen Altersversorgung in der Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst ein.
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