Erfolg für Deutsche Umwelthilfe: Radeberger Brauereigruppe räumt jahrelange Verbrauchertäuschung bei Corona Bier ein

Pressemitteilung

Radeberger bestätigt durch Unterzeichnung einer strafbewährten
Unterlassungserklärung, über Jahre hinweg Einweg-Bier als Mehrweg
verkauft zu haben – Auf Hinweis der DUH ermittelt zwischenzeitlich
das hessische Umweltministerium – Auf der eigenen Webseite hat
Radeberger die Corona Flaschen konsequent als „Einwegflaschen“
gekennzeichnet – DUH-Bundesgeschäftsführer Resch wertet die heute
verkündete Einrichtung eines transkontinentalen Mehrwegsystems
zwischen Mexiko und Deutschland als „ökologischen Unsinn“

Die Radeberger Gruppe KG hat zugegeben, die von ihr in Deutschland
vertriebenen Flaschen der Biermarke Corona Extra jahrelang nicht, wie
bislang behauptet, in einem Mehrwegsystem vertrieben zu haben. Der
Getränkekonzern unterzeichnete heute gegenüber der Deutschen
Umwelthilfe e. V. (DUH) eine Unterlassungserklärung. Darin
verpflichtete sich Radeberger gegen ein Konventionalstrafversprechen,
es zukünftig zu unterlassen, Corona Bier in Deutschland in
Einwegflaschen ohne Kennzeichnung mit dem Logo der DPG als
Mehrwegflaschen zu vertreiben.

„Mit der Unterzeichnung der Unterlassungserklärung hat die
Radeberger Gruppe zugegeben, dass sie über Jahre hinweg ihre Kunden
systematisch getäuscht haben. Die Ausrede des Vorsitzenden der
Radeberger Geschäftsleitung Dr. Christmann, man habe erst von der DUH
erfahren, wie Mehrweg definiert wird, ist ein unglaublicher Vorgang“,
sagt Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer. „Mit dem Versuch, die
Schuld an dieser vorsätzlichen Verbrauchertäuschung dem mexikanischen
Abfüller Grupo Modelo zuzuweisen, entlarvt sich Radeberger selbst.
Der größte deutsche Brauereikonzern kennt selbstverständlich die
deutsche Verpackungsverordnung ganz genau.“

Resch betonte, dass die DUH die Ankündigung von Radeberger, in
Deutschland verwendete Corona-Flaschen zukünftig in Mexiko für den
deutschen Markt wiederzubefüllen, über eine Sachverständigenprüfung
kontrollieren werde. „Wir bewerten die Absicht, eine weltweit in 170
Staaten als dünnwandige Einwegflasche eingesetzte Corona Flasche für
Deutschland als Mehrweg umzudefinieren, als erneuten Versuch die
Mehrwegschutzregelungen auszuhöhlen. Für uns ist diese Flasche
Einweg, so wie auch Radeberger in seiner Unternehmens-Bilddatenbank
diese Flasche als „Einweg“ kennzeichnet. Die DUH kritisierte darüber
hinaus das angeblich ab heute eingerichtete Corona-Mehrwegsystem über
zwei Kontinente hinweg als ökologischen Unsinn.

„Radeberger missbraucht das Image der ökologisch vorteilhaften
Mehrwegflaschen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Remo Klinger, der die DUH in
dem Rechtsstreit vertritt. „Was Radeberger jetzt ankündigt, ist eine
glatte Umgehung bestehender Mehrwegschutzvorschriften; im Zweifel
muss das Bundesumweltministerium dieser Praxis durch eine Änderung
der Verpackungsverordnung ein Ende bereiten. Flaschen, die auf
anderen Kontinenten nur deshalb wenige Mal wiederbefüllt werden, um
in Deutschland mit einem günstigeren Pfand versehen zu werden, sind
keine ökologisch vorteilhaften Verpackungen.“

Angesichts der vielen Ungereimtheiten, untersuchen auch das
hessische Umweltministerium und das Regierungspräsidium in Frankfurt
(Main) die Angelegenheit inzwischen.

Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Deutsche Umwelthilfe e.V.,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Mobil: 0171 3649170, E-Mail:
resch@duh.de

Dr. Remo Klinger, Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger,
Schaperstraße 15, 10719 Berlin, Tel. 030 88472-80, Mobil: 0171
2435458, E-Mail: klinger@geulen.com

Daniel Eckold, Pressesprecher, Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher
Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-22, Mobil: 0151 55017009,
E-Mail: eckold@duh.de